Information zur Beitragsentlastung der zvk-Rentner/innen ab 01.01.2020

Der Gesetzgeber hat am 12.12.2019 das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ verabschiedet. Betriebsrentner*innen werden dadurch in Zukunft hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge entlastet, die aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu leisten sind. Die Neuregelung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.


Was ändert sich für mich als Rentner/in?

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als sogenannte Versorgungsbezüge auch weiterhin beitragspflichtig. Neu ist die Einführung eines Freibetrages i. H. v. 159,25 €. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem von der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Der Freibetrag gilt nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.


Wann tritt die Beitragssenkung in Kraft?

Die Neuregelung gilt ab dem 01.01.2020. Die Umsetzung wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2020 erfolgen, da sowohl die Krankenkassen als auch die Malerkasse als für Sie zuständige Zahlstelle erst die technischen Voraussetzungen dafür schaffen müssen. Dadurch geht Ihnen kein Geld verloren! Es wird eine rückwirkende Beitragskorrektur erfolgen, eine Antragsstellung ist dafür nicht erforderlich.