Urlaubsentgelt aus Bruttolohn

Urlaubsentgelt tritt während des Urlaubs an die Stelle des Lohnes. Für die Berechnung des Urlaubsentgeltanspruches vom Bruttolohn sind unterschiedliche Prozentsätze festgelegt.

Das Urlaubsentgelt beträgt bei einem Urlaubsanspruch

  • von 25 Arbeitstagen 9,50 %
  • von 28 Arbeitstagen 10,60 %
  • von 30 Arbeitstagen 11,40 %

des Bruttolohnes aus Tätigkeiten in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks.

Der zusätzliche Urlaubsentgeltanspruch für schwerbehinderte Menschen (bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H.) beträgt

  • für 5 Arbeitstage 1,90 %

des Bruttolohnes.

Weitere Informationen zur nicht ganzjährig ausgewiesenen Schwerbehinderung erhalten Sie hier.

Beispiele:

Urlaubsanspruch: 28 Tage
Urlaubsentgelt in %: 10,60 %
Bruttolohn = 2.500 Euro

2.500 Euro x 10,60 %
= 265,00 Euro Urlaubsentgelt

Hinweis:

  • Aus Urlaubsabgeltungs- oder Entschädigungsbeträgen entsteht kein Urlaubsentgeltanspruch.
  • Die Abgeltungssumme ist im Auszahlungsmonat als Bruttolohn zu melden. Sie ist beitragspflichtig.