ZVK-Zukunft-Renten

Mit den ZVK-Zukunft-Renten bieten die Tarifvertragsparteien den Geburtsjahrgängen 1976 und jünger sowie allen ab dem 1. Januar 2006 neu hinzukommenden Mitarbeitern eine individuell kapitalgedeckte Rente als Form der betrieblichen Altersversorgung an. Nach Erfüllung einer Wartezeit von 36 Monaten können Ansprüche geltend gemacht werden. Im Leistungsfall werden Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt.

Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Höhe des Bruttolohnes und der vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.

Hinweis:

Auf die gewährten Zusatzversorgungsleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Krankenkassenbeiträge und Steuern zu entrichten. Wir sind verpfichtet, die zuständigen Stellen zu unterrichten und ggf. sozialversicherungspflichtige Beiträge abzuführen.

Die Versorgungsträger sind verpflichtet, die Versicherten jährlich über die Höhe ihrer Anwartschaft zu informieren (ausgehend von einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren und ohne Berücksichtigung weiterer Beitragszahlungen oder eventueller Überschussanteile). Dies erfolgt einmal im Jahr mittels einer sogenannten Renteninformation.


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