zvk-Beihilfen

Die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG gewährt allen vor dem 01.01.1976 geborenen Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.2006 schon eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Maler- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben, folgende Beihilfen:

a) eine Altersbeihilfe,
b) Beihilfen zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung),
c) Beihilfen zu Renten der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 % vorliegt, soweit nicht eine Leistung gemäß a) oder b) zu gewähren ist.

Wie funktioniert die zvk Altersbeihilfe?

Bei der Altersbeihilfe wird eine feste Leistung als Zusatzversorgung im Alter versprochen. Es kommt damit nicht darauf an, welche Beiträge für einen einzelnen Arbeitnehmer eingezahlt wurden. Wenn der Nachweis zur Erfüllung der Wartezeiten erbracht wird, besteht ein Versorgungsanspruch.


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