Welche Tarifverträge finden für die Kassenverfahren Anwendung?

  • Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV Maler-Lackierer),
     
  • Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (TZA Maler-Lackierer),
     
  • Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler und Lackiererhandwerk (VTV Maler-Lackierer).

Gut zu wissen:

Die wichtigsten Paragraphen der nebenstehenden Tarifverträge sind in der Broschüre Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks – Auszüge – zusammengefasst. Diese kann bei der Malerkasse angefordert bzw. über die Internetseite hier abgerufen werden.


Rechtliche Grundlagen des Kassenverfahrens

Die Gemeinnützige Urlaubskasse und die Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk sind gemeinsam von den Arbeitgebern (vertreten durch den Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks und seine Landesverbände) und den Arbeitnehmern (vertreten durch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) getragene Einrichtungen.

Die rechtlichen Grundlagen sind durch Tarifverträge, die von den beiden Tarifvertragsparteien geschlossen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurden, geregelt.

Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit hat zur Folge, dass die Bestimmungen der Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks für alle vom Geltungsbereich erfassten Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtsverbindlich sind und zwar unabhängig davon, ob diese ihrer jeweiligen Organisation angehören.