Das Beitrags-/Erstattungsverfahren: uk-Direktausgleich

Beim uk-Direktausgleich wird die Erstattung von Urlaubsgeld direkt mit dem aktuell fälligen Beitrag zu einem monatlichen Stichtag gegengerechnet. Die Malerkasse zieht lediglich die Differenz vom Konto ein oder das Guthaben wird auf das Konto des Betriebes überwiesen. Beim uk-Direktausgleich wird das einseitige Lastschriftverfahren verwendet. Dies bedeutet eine deutlich spürbare Vereinfachung und Entlastung. Ein weiterer Vorteil sind die höheren Finanzmittel, die im Betrieb verbleiben, da das Ausgleichsvolumen nur noch die Differenz zwischen Beitrag und Erstattung umfasst.


Wie funktioniert der uk-Direktausgleich?

Beim uk-Direktausgleich wird der monatlich fällige Beitrag mit einem vorhandenen Erstattungsguthaben an einem monatlichen Stichtag gegengerechnet. Der uk-Direktausgleich arbeitet hierbei mit dem einseitigen Lastschriftverfahren.

In einem Monat, in dem ein Betrieb zum Beispiel Beiträge in Höhe von 800 Euro und Erstattungen in Höhe von 700 Euro einreicht, wird nur die Differenz von 100 Euro fällig und von der Malerkasse eingezogen. Übersteigt das Erstattungsguthaben in einem Monat den Beitrag, wird die Differenz an den Betrieb überwiesen.


Was berechtigt Sie zur Teilnahme?

Zur Teilnahme berechtigt sind Betriebe, die

  • am einseitigen Lastschriftverfahren teilnehmen,
  • am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen (keine Belegmelder),
  • innerhalb der letzten 12 Monate fristgerecht gemeldet haben und
  • innerhalb der letzten 12 Monate nicht unbegründet mit der Malerkasse in gerichtlichen Auseinandersetzungen waren.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Mehr FinanzmittelWeniger AufwandNiedrigeres Risiko

Eingezogen bzw. erstattet wird nur die Differenz zwischen Beitrag und bestehendem Erstattungsguthaben.

Zweiteilung entfällt (Beitrag und Erstattungsguthaben werden gegengerechnet).

Fehlerquellen werden reduziert, zum Beispiel bei häufig auftretenden Nachmeldungen zur Bruttolohnsumme.

Es besteht keine Vorauszahlungspflicht. Die Erstattung wird direkt gegengerechnet, ohne dass eine vollständige Beitragszahlung erfolgt ist.

Anzahl der Geldtransaktionen werden spürbar reduziert. Durch das einseitige Lastschriftverfahren entfällt:

  • Nutzung des Online-Banking
  • Anforderung der Gläubiger-ID
  • Angabe der Mandatsreferenz
 

Geringeres Risiko von Mahnungen und Klagen mit den daraus resultierenden Kosten.

Finanzmittel verbleiben beim Betrieb.

Mit Hilfe des Online-Postfachs werden die Transaktionen zum uk-Direktausgleich übersichtlich und für den Betrieb jederzeit einsehbar dargestellt.

 

Anmeldung zum uk-Direktausgleich

Die Anmeldung zum uk-Direktausgleich erfolgt über das Online-Postfach. Hierfür muss sich der Betrieb im Online-Portal einloggen und hat dann die Möglichkeit, sich für den uk-Direktausgleich anzumelden. Der Betrieb wird durch den kompletten Anmeldevorgang geleitet.

Alternativ kann der Antrag zum uk-Direktausgleich auch hier heruntergeladen werden oder schreiben Sie uns eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Betriebskontonummer an direktausgleich(at)malerkasse.de.

Service-Kontakt uk-Direktausgleich:

 

Telefon: 0611 7630- 191
Fax: 0611 7630 - 44 234
E-Mail: direktausgleich(at)malerkasse.de

Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, verwenden Sie bitte die Funktion „PIN vergessen“ im Online-Portal. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung unter der Telefonummer 0611 7630-400.