Urlaubsentgelt – Ausgleich für Fehlzeiten

Die malerkasse lässt in schwierigen Zeiten, wie bei Schlechtwetter, Mitarbeiter und Betriebe nicht alleine. Vielmehr findet eine zusätzliche soziale Absicherung statt, die der Attraktivität der Branche insgesamt zu Gute kommt. Beschäftigte erhalten bei Urlaub an Stelle des Lohns Urlaubsentgelt. Dessen Höhe bemisst sich nach unterschiedlichen Prozentsätzen vom Bruttoarbeitslohn. Je nachdem wie hoch der Urlaubsanspruch ist.

Wenn nicht gearbeitet wird, reduziert sich der Bruttolohn. Für einzelne Fehlzeiten wird ein Risikoausgleich gewährt. Damit wird eine Erhöhung des Urlaubsentgeltanspruchs für den Betroffenen erreicht. Der Betrieb kann für den betroffenen Arbeitnehmer höhere Erstattungen anfordern.

Vermindert sich der Bruttolohn in den nachstehend beschriebenen Fällen, so wird für das entstandene geringere Urlaubsentgelt ein Ausgleich gewährt.

Ausgleichsbeträge sind Urlaubsentgelt und deshalb wie Ansprüche aus Bruttolohn zu behandeln.