Die Meldung per Beleg
Die Arbeitgeber sorgen durch ihre Beiträge dafür, dass die Malerkasse die tariflich festgelegten Leistungen erbringen kann. Für die Ermittlung und die Meldung dieses Beitrages stellt die Malerkasse für jeden Meldemonat einen Vordruck zur Verfügung. Die ausgefüllten Meldevordrucke sind an die Kasse zu senden.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Beitragsmeldung auszufüllen ist und was zu beachten ist.
Sie möchten nicht mehr per Beleg melden sondern die Daten zukünftig elektronisch an uns übermitteln?
Kein Problem! Nutzen Sie die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit der Malerkasse. Informationen zu den Möglichkeiten erhalten Sie hier.
Vorderseite
In dieser Meldung sind bereits der Meldemonat, die Betriebskonto-Nummer sowie die Sozialversicherungsnummer und die Arbeitnehmer eingedruckt. Der Arbeitgeber trägt in die jeweiligen Spalten die Bruttolöhne bzw. -gehälter der Arbeitnehmer ein.
Ist ein Arbeitnehmer ausgeschieden, wird in die Spalte (Kennzeichen) die 07 für ausgeschieden eingetragen. In die Spalte
(Datum im Format TT.MM.JJ) ist das Austrittsdatum (letzter Beschäftigungstag) einzutragen. Neu eingetretene Arbeitnehmer können durch Eintragung der Sozialversicherungsnummer und des Arbeitnehmernamens hinzugefügt werden.
In der Spalte (Kennzeichen) wird die 08 für gewerbliche Arbeitnehmer oder die 09 für technisch/kaufmännische Angestellte eingetragen. In der Spalte
(Datum im Format TT.MM.JJ) ist das Eintrittsdatum einzutragen.
Nach Eintragung aller Daten werden bei und
die Summen der Bruttolöhne und -gehälter gebildet. Der errechnete Beitrag der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer mit 14,30 % wird in
eingetragen und der errechnete Beitrag der Bruttogehälter der technisch/kaufmännischen Angestellten mit 2,00 % wird in
eingetragen. Die Summe aus diesen 2 Beträgen bildet den Gesamtbeitrag in
. Die Beitragsmeldung wird unter
mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehen.
Erläuterungen: Meldung für Monat
Fälligkeitsdatum der Meldung
Anschrift des Betriebes
Betriebskonto-Nr., Beleg Nr. und Blatt Nr.
Nr. – laufende Nummer der aufgelisteten gewerblichen Arbeitnehmer und/oder technisch/kaufmännischen Angestellten.
Sozialversicherungsnummer – wird für die der Malerkasse bekannten Arbeitnehmer/Angestellten eingedruckt. Beschäftigt der Betrieb weitere, der Malerkasse unbekannte Arbeitnehmer/Angestellte, können diese handschriftlich unter Verwendung des entsprechenden Kennzeichens (siehe Nr. 8), hinzugefügt werden.
Name, Vorname der Arbeitnehmer – wird für die der Malerkasse bekannten Arbeitnehmer/Angestellten eingedruckt; zusätzlich steht vor dem Namen ein „A“ für Angestellte oder ein „G“ für gewerbliche Arbeitnehmer.
Kennzeichen: 06 = Wechsel ins technisch/kaufmännische Angestelltenverhältnis 07 = Ausgeschieden (der letzte Beschäftigungstag) 08 = neuer Mitarbeiter gewerblich 09 = neuer Mitarbeiter technisch/kaufmännisch 10 = Wechsel ins gewerbliche Arbeitsverhältnis 11 = Bruttolohn aus Sonderfallabgeltung
Datum – Zeitpunkt des Ereignisses (Kennzeichen siehe Nr. 8)
Bruttolohn des gewerblichen Arbeitnehmers für den Meldemonat eintragen.
Bruttogehalt des technisch/kaufmännischen Angestellten für den Meldemonat eintragen.
Summe aller Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer eintragen.
Summe aller Bruttogehälter der techn./kfm. Angestellten eintragen.
14,30 % Beitrag aus der Summe der Bruttolöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer errechnen und eintragen.
2 % Beitrag aus der Summe der Bruttogehälter für die technisch/ kaufmännischen Angestellten errechnen und eintragen.
Gesamtbeitrag aus den Feldern 14 und 15 errechnen und eintragen. Fehlanzeige – wenn keine gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten im Meldemonat beschäftigt wurden, im Feld Gesamtbeitrag 0,00 eintragen.
/
Ist für alle Arbeitnehmer der Beschäftigungsart kein Bruttolohn oder Bruttogehalt angefallen, kann in diese Felder eine „0“ für eine Fehlanzeige gesetzt werden.
Datum und Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschrift eintragen.
Rückseite
Auf der Rückseite der Monatsmeldung können Zeiträume von Fehlzeiten eingetragen werden, für die Ausgleichsbeträge gewährt werden. Die zusammenhängende Meldung der Ausfallzeit wird empfohlen, damit der richtige Ausgleichsbetrag erfasst wird. Die Angaben auf dieser Seite müssen nicht bezogen auf den Meldemonat sein. Aufgrund der Fehlzeitenmeldung berechnet die Malerkasse die Höhe der Ausgleichsbeträge. Bitte melden Sie uns die gesamte Fehlzeit erst, wenn der Arbeitnehmer wieder arbeitet, beim Jahreswechsel mit dem Datum 31.12. in der Spalte „Datum bis“ oder bei Kündigung des Arbeitnehmers.
Erläuterungen: Laufende Nummer des betreffenden gewerblichen Arbeitnehmers von der Vorderseite eintragen.
Name, Vorname des betreffenden gewerblichen Arbeitnehmers von der Vorderseite eintragen.
Angabe des Ausfallgrundes durch Eintragung des betreffenden Kennzeichens (siehe Tabelle).
Das Beginndatum der Fehlzeit im Format TT.MM.JJ eintragen.
Das Endedatum der Fehlzeit im Format TT.MM.JJ eintragen.
Nähere Erläuterungen zu den Ausgleichsbeträgen sowie den möglichen Gründen für die Gewährung finden Sie hier.
Besondere Hinweise zum handschriftlichen Ausfüllen der Meldung
Für eine schnelle und genaue Verarbeitung werden die Daten der Meldung durch ein „Beleglesesystem“ maschinell erfasst.
Damit diese Art der Erfassung reibungslos verläuft, sind einige Voraussetzungen notwendig:
- Die nicht benötigten Felder der Meldung müssen ohne Beschriftung bleiben.
- Zum Ausfüllen bitte keinen Rotstift verwenden (Kugelschreiber oder ähnliches).
- Auch unleserliche Zahlen oder Sonderzeichen kann der Belegleser nicht erkennen.
- Ebenso sind Meldungen nicht lesbar, wenn sie überklebt oder Schriftstücke angeheftet sind.