Zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.

Zusammen mit dem Urlaubsentgelt hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt
15 % des bei Urlaubsgewährung auszuzahlenden Urlaubsentgeltes. Es kann nur gleichzeitig mit dem Urlaubsentgelt beansprucht und ausgezahlt werden.