Bei der Maler-Lackierer-Rente wird ein Vertrag geschlossen, an dem drei Parteien beteiligt sind:
- Arbeitgeber (Versicherungsnehmer)
- zvk (Versicherer)
- Arbeitnehmer (versicherte Person)
Wenn Sie eine Vertrag zur Maler-Lackierer-Rente abschließen möchten, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dieser wickelt zusammen mit uns die Vertragsformalitäten ab.
Zum Vertragsabschluss wird das Antragsformular und die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigt.