Garantierte Leistungen der Malerkasse: Betriebsrente, Sicherung der Urlaubsansprüche und ein zusätzliches Urlaubsgeld

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ist die Malerkasse eine wichtige soziale Einrichtung.

Die Malerkasse stellt für jeden gewerblichen Arbeitnehmer sicher, dass der Urlaubsanspruch auch beim Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt. Der Arbeitgeber zahlt das Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld an den Arbeitnehmer aus, die Malerkasse erstattet es dem Arbeitgeber.

Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich nach der Dauer der Gewerbezugehörigkeit, sowie ggf. nach dem Grad der Schwerbehinderung, wenn eine amtlich anerkannte Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht.

Die Malerkasse sorgt dafür, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr angespartes Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld erhalten.

Die Malerkasse baut für alle Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk eine Altersversorgung auf. Die Arbeitnehmer erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen, die im Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (TZA Maler-Lackierer) geregelt sind, bei Renteneintritt Beihilfen oder ZVK-Zukunft-Renten von der Malerkasse.

Im Rahmen der gesetzlichen Entgeltumwandlung kann jeder Arbeitnehmer außerdem zusätzlich noch eine Maler-Lackierer-Rente abschließen.