Beitragsmeldung und -zahlung

Das Grundprinzip der Malerkasse ist, dass alle Aufwendungen für den Urlaub in der Branche gemeinsam von allen Betrieben, ähnlich einer Risikoversicherung, getragen werden. Der Beitrag ist abhängig von der Bruttolohnsumme und beträgt aktuell (Stand September 2019):
12,30 % für die Urlaubskasse und 2,00 % für die Zusatzversorgungskasse.

Der Beitragssatz für den Urlaub beruht auf den durchschnittlichen Urlaubsansprüchen der Arbeitnehmer aller Betriebe. Die einzelnen Erstattungssummen sind von Betrieb zu Betrieb, je nach den Urlaubsansprüchen der Beschäftigten, verschieden hoch. Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach dem Bundesurlaubsgesetz bei nicht durchgängiger Beschäftigung entstehen, werden damit ausgeschlossen. Die zusätzliche Altersvorsorge wird im Falle des Renteneintritts oder bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gewährt.


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