Urlaubsberechnung

Die Malerkasse hat ein Berechnungsschema erstellt, welches die Ermittlung des Urlaubsanspruches zum Zeitpunkt des Urlaubsantrages vereinfacht.

Beispielrechnung zur Berechung des Urlaubsanspruchs zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags

 Summe der oberen Felder, die Beträge  + werden davon abgezogen – das Ergebnis ist der aktuelle Urlaubsentgeltanspruch Der Urlaubsentgeltanspruch  wird durch den aktuellen Tagesdurchschnitt  des aktuellen Verdienstes geteilt. Damit ergibt sich die Anzahl der möglichen Urlaubstage  . Dabei wird immer kaufmännisch auf- oder abgerundet.

Faustformel für den Tagesdurchschnitt: Stundenlohn x 8

Erläuterungen:
 Zeitraum, in dem der Urlaub genommen werden soll
 Resturlaubsentgeltanspruch vom Vorjahr
 Summe der Urlaubsentgeltansprüche aus vorherigen Arbeitsverhältnissen im selben Jahr gemäß der Eintragungen in der Lohnnachweiskarte
 Urlaubsprozentsatz: Mit diesem Faktor wird der Bruttolohn multipliziert, um den Urlaubsentgeltanspruch aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis auszurechnen Der Faktor hängt von der Dauer der Gewerbezugehörigkeit ab: bis 12 Jahren: 9,50 % ab 12 Jahren: 10,60 % ab 22 Jahren: 11,40 %
 Bruttolohn im aktuellen Arbeitsverhältnis bis zum Datum des Urlaubsantritts
 Ergebnis der Multiplikation aus 4 und 5 : Urlaubsentgeltanspruch aus dem laufenden Arbeitsverhältnis
 Falls vorhanden: Zusätzliche Ansprüche wegen Ausfalls von Bruttolohn, je 38,35 Euro für eine volle Woche:
K = Krankheit außerhalb der Lohnfortzahlungspflicht, in der Regel ab der siebten Krankheitswoche
U = Betriebsunfall
M = Mutterschutzzeiten
W = Wehrübung
A = Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung
B = berufliche Weiterbildung
Z = Kurzarbeit
E = 7,67 Euro pro Tag für die Ausübung von Ehrenämtern, Mandatspflichten etc.
 Im Jahr bereits ausgezahltes Urlaubsentgelt, wie in der Lohnnachweiskarte festgestellt.
 Bereits ausgezahltes Urlaubsentgelt aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis

Hinweis:

Eine Kopiervorlage des Formulares zur Urlaubsberechnung finden Sie hier.

Bei Einhaltung dieses Schemas kann es nicht zu Überzahlungen kommen, die im Zweifelsfall zu Lasten des auszahlenden Betriebes gehen können.

Fiktives Beispiel:

 

Berechnung des Urlaubsentgeltes mit Mindestlohn (ab 05/2021 = 13,80 Euro)

13,80 Euro x 8 Stunden = 110,40 Euro (täglicher Arbeitsverdienst während des Urlaubs)

110,40 Euro x 13 Urlaubstage = 1.435,20 Euro

1.435,20 Euro + 15 % zusätzliches Urlaubsgeld = 1.650,48 € Urlaubsgeld


Ecklohn bis 03/2018 = 16,18 Euro

Die Beschreibungen zu den Spalten entnehmen Sie bitte hier.

Erläuterungen:
 Resturlaubsentgelt aus dem Vorjahr
 Summe der Urlaubsentgeltansprüche aus vorherigen Arbeitsverhältnissen im selben Jahr
 Bruttolohn im aktuellen Arbeitsverhältnis bis zum Datum des Urlaubsantritts
 Urlaubsprozentsatz
Ergebnis der Multiplikation aus  und  : Urlaubsentgeltanspruch aus dem laufenden Arbeitsverhältnis
 Ansprüche wegen Ausfalls vom Bruttolohn, hier Krankheit für 3 volle Wochen
 Summe Anspruch: Summe aus Urlaubsentgeltanspruch aus Bruttolohn bzw. Ausgleichsbeträgen
 Bereits ausgezahltes Urlaubsentgelt aus vorherigen Arbeitsverhältnissen im selben Jahr
 Im Jahr bereits ausgezahltes Urlaubsentgelt aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis

 Die Beträge  werden von  abgezogen – das Ergebnis ist der aktuelle Urlaubsentgeltanspruch  Der Urlaubsentgeltanspruch  wird durch den aktuellen Tagesdurchschnitt  von Seite 35 des aktuellen Verdienstes geteilt. Damit ergibt sich die Anzahl der möglichen Urlaubstage  von Seite 35. Dabei wird immer kaufmännisch aufoder abgerundet.

Faustformel für den Tagesdurchschnitt: Stundenlohn x 8

 Berechnetes Urlaubsentgelt für 13 Tage Urlaub aus der Beispielrechnung
 Bruttourlaubsgeld (inkl. 15 % zusätzliches Urlaubsgeld) für 13 Tage Urlaub aus der Beispielrechnung
 Die Auszahlung von Urlaubsentgelt tritt während des Urlaubs an die Stelle des Lohnes und ist steuer- und meldepflichtig


Urlaubsberechnung in Fällen der Teilzeitbeschäftigung

Die folgenden Fälle gehen jeweils von einer Wochenarbeitszeit der Teilzeitkraft von 20 Stunden, einem Jahresurlaubsanspruch von 25 Tagen und einem Stundenlohn von 13,30 € (Mindestlohn Maler ab 05/2018) aus.

Fall 1: Gleichmäßige Arbeitsverteilung
Die Teilzeitkraft arbeitet an allen Arbeitstagen mit gleichmäßiger Arbeitszeit (zum Beispiel Montag bis Freitag, je 4 Stunden). Es bestehen hier ebenso viele Tage Urlaubsanspruch wie beim Vollzeitarbeitnehmer.

Berechnungsformel:.

Faustformel: Hälftiger Tagesverdienst
Stundenlohn x 4 Std
25 Urlaubstage x 1/2 Tage

Beispiel:
13,80 € Stundenlohn x 4 Arbeitsstunden = 55,20 €
Arbeitsentgelt pro Arbeitstag von 55,20 € wird ersetzt durch 55,20 € Urlaubsentgelt pro Urlaubstag.

Fall 2: Arbeit nur an einigen Wochentagen
Die Teilzeitkraft arbeitet regelmäßig nur an einigen Arbeitstagen der Woche mit gleicher Stundenzahl pro Tag (zum Beispiel an 4 von 5 Tagen je 5 Stunden). Um dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht zu widersprechen, wird für Fall 2 eine anteilige Umrechnung vorgenommen. Ohnehin freie Tage werden auf den Vollzeiturlaubsanspruch angerechnet.

Berechnungsformel:

Faustformel: Urlaubsanspruch (Vollzeit):
5 Arbeitstage x Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage
(25 : 5 x 4 = 20 Urlaubstage)

Beispiel:
13,80 € Stundenlohn x 5 Arbeitsstunden = 69,00 €
Arbeitsentgelt pro Arbeitstag von 69,00 € wird ersetzt durch 69,00 € Urlaubsentgelt pro Urlaubstag.

Wenn die anteilige Umrechnung nicht vorgenommen würde, erhielte der Arbeitnehmer – ausgehend vom Beispiel-Anspruch 25 Tage Vollzeiturlaub – insgesamt 6 Wochen Urlaub (25 Tage plus 5 ohnehin freie Tage pro Woche). Das würde dem Grund-satz der Gleichbehandlung widersprechen.