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Lohnnachweiskarte und Beschäftigungsnachweis

Lohnnachweiskarten

Die Lohnnachweiskarte gehört zu den Arbeitspapieren der Beschäftigten. Sie dient den gewerblichen Arbeitnehmern zum Nachweis der Beschäftigung im Maler- und Lackiererhandwerk und der dabei erworbenen und gewährten Ansprüche auf Urlaub sowie zum Nachweis für Wartezeiten der zvk.

Beschäftigungsnachweis

Der Beschäftigungsnachweis gehört zu den Arbeitspapieren der Angestellten. Er ist bedeutsam für den technisch/kaufmännischen Angestellten zum Nachweis der erfüllten Wartezeiten für die Zusatzversorgung.