Beschäftigungsnachweis
Bei technisch/kaufmännischen Angestellten sind die Angaben zum Nachweis der erfüllten Wartezeiten für die Zusatzversorgung bedeutsam.
Erläuterungen:
1. Betriebsname und -sitz des Arbeitgebers
2. Betriebskontonummer
3. Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses
4. Bruttolohnsumme (für Beschäftigungszeitraum)
5. Druckdatum
In der Regel handelt es sich um das Erstellungsdatum der Karte. Bei Folgekarten gilt: Alle vor diesem Datum ausgestellten Karten verlieren ihre Gültigkeit.
6. Datum und Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschrift des Betriebes
7. Datum der Aushändigung und Unterschrift des Arbeitnehmers