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Bruttolohn

Beitragsmeldung

Wie setzt sich die Bruttolohnsumme zusammen?

Der Beitrag berechnet sich auf Basis des Bruttolohns. Bruttolohn ist

  • der zu versteuernde Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge (lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn) bzw. für Teilzeitbeschäftigte (kurzfristige Beschäftigung und geringfügige Beschäftigung) der pauschal versteuerte Arbeitslohn und
  • sofern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durchgeführt wird, pauschal versteuerte oder steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (Altersvorsorge), soweit sie vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung aufgebracht werden (zum Beispiel Maler-Lackierer-Rente, andere Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Unterstützungskassen).

Lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn

Zum Bruttolohn zählen neben dem Lohn für Arbeitsstunden:

  • Lohnfortzahlung (Krankheit, Feiertage),
  • Weihnachtsgeld/Jahressondervergütung,
  • Vermögenswirksame Leistungen,
  • Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld,
  • Zuschläge und Zuschüsse (soweit nicht steuerfrei).

Nicht zum Bruttolohn zählen zum Beispiel:

  • Der vom Arbeitgeber aufgebrachte Aufstockungsbetrag zur Maler-Lackierer-Rente 
    (12 %) bzw. andere reine Arbeitgeberbeiträge für die betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage), sofern es sich nicht um Entgeltumwandlung handelt,
  • pauschalbesteuerte Leistungen in besonderen Fällen (zum Beispiel Gewährung von Mahlzeiten, Bezüge aufgrund von Betriebsveranstaltungen),
  • steuerfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Auslösungen/Verpflegungsmehraufwendungen usw.

Detaillierte Übersicht, welche Leistungsarten bei der meldepflichtigen Bruttolohnsumme zu berücksichtigen sind:

Leistungsart Bei Bruttolohnsumme zu berücksichtigen
Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ja
Beiträge zu einer Gruppen-Unfallversicherung Ja, soweit steuerpflichtig Nein, wenn gem. § 40 b Abs. 3 EStG pauschal versteuerte Beiträge zu einer Gruppen-Unfallversicherung
Entgeltumwandlung zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage) Ja, der vom Arbeitnehmer aufgebrachte Betrag (steuerfrei bzw. pauschal versteuert - § 40b Abs. 1 und 2 bzw. § 3 Nr. 63 EStG) z.B. Beitrag zur Maler-Lackierer-Rente Nein, z. B. vom Arbeitgeber aufgebrachter Aufstockungsbetrag zur Maler-Lackierer-Rente (12 %) bzw. andere reine Arbeitgeberbeiträge für Zukunftssicherungsleistungen
Erschwerniszulage Ja
Essenszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen, Arbeitslohn aus Anlaß von Betriebsveranstaltungen Ja, soweit steuerpflichtig und keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Nein, soweit pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG
Erholungsbeihilfe Ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG
Feiertagslohn Ja
Jubiläumszuwendungen (AN-Jubiläum) Ja
Jubiläumszuwendungen (AG-Jubiläum) Ja
Insolvenzgeld der Arbeitsagentur Nein
Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur Nein
Kurzarbeitergeldzuschuß des Arbeitgebers Ja
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer Ja, die von Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an die gesetzlichen Krankenkassen zu zahlende Umlage gehört nicht in die Bruttolohnsumme, ebensowenig vermindert die Erstattungsleistung der Krankenkasse die Bruttolohnsumme.
Lohnzahlung im Sterbefall an Erben des Arbeitnehmers Ja, steuerpflichtiger Arbeitslohn an Hinterbliebene
Mutterschutzgeld Nein, soweit nicht steuerpflichtig
Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot Ja
Nachtzuschlag Ja, wenn steuerpflichtig
Nachzahlung von Lohn (z.B. bei tariflicher Lohnerhöhung) Ja
Reisekosten Ja, wenn steuerpflichtig
Reisezeitvergütung Ja
Sachbezüge (z.B. PKW, Kost, Logis) Ja
Sonn- und Feiertagszuschlag Ja, wenn steuerpflichtig
Soziallohn (z.B. anläßlich Eheschließung des Arbeitnehmers, Geburt von Kindern des Arbeitnehmers) Ja, soweit steuerpflichtig Nein, soweit steuerfrei gem. § 3 Nr. 15 EstG (bis EUR 358 bzw. 315, wenn Zahlung 3 Monate vor bis 3 Monate nach dem Ereignis erfolgt)
Tantiemen Ja
Überstundenzuschlag Ja, wenn nicht steuerfreier Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlag
Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt Ja, wenn steuerpflichtig Nein, wenn steuerfrei (beruflich bedingt)
Unterkunftsgeld (freie oder verbilligte Unterkunft) Ja
Urlaubsabgeltungen Ja
Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) Ja
Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitgeberzuschuss Ja
Wegegeld Ja, wenn steuerpflichtig
Wegezeitentschädigung Ja, wenn steuerpflichtig
Weihnachtsgeld / Weihnachtsgratifikation Ja
Werkzeuggeld, Arbeitsgeräte Ja, wenn steuerpflichtig Nein, wenn nicht steuerpflichtig (Anschaffung durch Arbeitnehmer - dienstlicher Gebrauch)
Zuschuß des Arbeitgebers zum Krankengeld nach Lohnfortzahlung Ja
ZVK-Beitrag Nein, ab dem 01.01.2002 sind Leistungen des Arbeitgebers an Pensionskassen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei (neuer § 3 Nr. 63 EStG). Diese neue Regelung geht einer Pauschalversteuerung vor.