Urlaubsentgelt tritt während des Urlaubs an die Stelle des Lohnes. Für die Berechnung des Urlaubsentgeltanspruches vom Bruttolohn sind unterschiedliche Prozentsätze festgelegt.
Das Urlaubsentgelt beträgt bei einem Urlaubsanspruch
- von 25 Arbeitstagen 9,50 %
- von 28 Arbeitstagen 10,60 %
- von 30 Arbeitstagen 11,40 %
des Bruttolohnes aus Tätigkeiten in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks.
Beispiel
Urlaubsanspruch: 28 Tage
Urlaubsentgelt in %: 10,60 %
Bruttolohn = 2.500 Euro
2.500 Euro x 10,60 %
= 265,00 Euro Urlaubsentgelt
Der zusätzliche Urlaubsentgeltanspruch für schwerbehinderte Menschen (bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H.) beträgt
- für 5 Arbeitstage 1,90 %
des Bruttolohnes.
Weitere Informationen zur nicht ganzjährig ausgewiesenen Schwerbehinderung erhalten Sie hier.
Hinweise
- Aus Urlaubsabgeltungs- oder Entschädigungsbeträgen entsteht kein Urlaubsentgeltanspruch.
- Die Abgeltungssumme ist im Auszahlungsmonat als Bruttolohn zu melden. Sie ist beitragspflichtig.