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Urlaubsentgelt aus Bruttolohn

Urlaub und Erstattung

Urlaubsentgelt tritt während des Urlaubs an die Stelle des Lohnes. Für die Berechnung des Urlaubsentgeltanspruches vom Bruttolohn sind unterschiedliche Prozentsätze festgelegt.

Das Urlaubsentgelt beträgt bei einem Urlaubsanspruch

  • von 25 Arbeitstagen 9,50 %
  • von 28 Arbeitstagen 10,60 %
  • von 30 Arbeitstagen 11,40 %

des Bruttolohnes aus Tätigkeiten in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks.

Beispiel

Urlaubsanspruch: 28 Tage
Urlaubsentgelt in %: 10,60 %
Bruttolohn = 2.500 Euro

2.500 Euro x 10,60 %
= 265,00 Euro Urlaubsentgelt

Der zusätzliche Urlaubsentgeltanspruch für schwerbehinderte Menschen (bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H.) beträgt

  • für 5 Arbeitstage 1,90 %

des Bruttolohnes.

Weitere Informationen zur nicht ganzjährig ausgewiesenen Schwerbehinderung erhalten Sie hier.