In der Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (außer dem Saarland) in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Entscheidend ist, ob die Betriebe vom Geltungsbereich der Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks erfasst werden.
Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter wurde für die Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks, durch die Tarifvertragsparteien, eine individuelle, kapitalgedeckte und beitragsorientierte ZVK-Zukunft-Rente eingeführt.
Teilnehmer am Tarifmodell ZVK-Zukunft-Rente
Alle Arbeitnehmer nehmen teil, die ab dem 01.01.2006 erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Maler- und Lackiererhandwerk aufgenommen haben oder die nach dem 31.12.1975 geboren sind.
Alle übrigen Arbeitnehmer sind Teilnehmer am Tarifmodell der zvk-Beihilfen.
ZVK-Zukunft-Rente - Welche Renten werden gezahlt?
Die ZVK-Zukunft-Rente gewährt den versicherten Arbeitnehmern folgende Leistungen:
- Altersrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente
– bei voller Erwerbsminderung bzw.
– wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Erwerbsminderung von 100 % besteht.
Die Beiträge sind so bemessen, dass ausschließlich Leistungen an die Versicherten gezahlt werden. Hinterbliebene erhalten daher keine Rente.
Wer zahlt den Beitrag?
Für die ZVK-Zukunft-Rente zahlen nur die Arbeitgeber des Maler- und Lackiererhandwerks. Der Arbeitnehmer selbst kann keine Beiträge einzahlen.