Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung über die Entgeltumwandlung. Der Versicherungsvertrag wird zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen.
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Am Ende profitieren alle:
- Der Arbeitnehmer beugt der Altersarmut vor.
- Der Arbeitgeber kümmert sich um die zusätzliche Altersversorgung seiner Beschäftigten.
- Die Malerkasse weiß, dass die Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk gut versorgt sind.