Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung über die Entgeltumwandlung. Der Versicherungsvertrag wird zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen.
Am Ende profitieren alle:
- Der Arbeitnehmer beugt der Altersarmut vor.
- Der Arbeitgeber kümmert sich um die zusätzliche Altersversorgung seiner Beschäftigten.
- Die Malerkasse weiß, dass die Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk gut versorgt sind.