Darum Vorsorgen!
Derzeit beträgt die durchschnittliche gesetzliche Rente der gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk etwa 900 € im Monat. Durch sinkende Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund wächst die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ständig.
Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze ist in unserer Branche schwer vorstellbar. Nur 10% der gewerblichen Arbeitnehmer arbeiten mit 60 Jahren als Maler (nur 20% noch mit 55 Jahren). Das bedeutet Arbeitslosigkeit oder vorgezogene Altersrente. Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht, muss er einen Abschlag von 0,3% auf seinen gesetzlichen Rentenanspruch hinnehmen.
Die Malerkasse bietet für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk eine umfangreiche Branchenlösung: Rein arbeitgeberfinanziert wird mit der zvk-Beihilfe und der ZVK-Zukunft-Rente für die gewerblichen Arbeitnehmer und kfm. Angestellten eine Grundversorgung bereitgestellt.
Zusätzlich kann jeder Beschäftigte mit der Maler-Lackierer-Rente noch etwas für seine individuelle Altersvorsorge tun!
Maler-Lackierer-Rente: Die Lösung für die Branche
Die Maler-Lackierer-Rente ist nicht vergleichbar mit einer privaten Lebensversicherung. So ist z. B. eine generelle Kapitalauszahlung zu jedem beliebigem Zeitpunkt nicht möglich. Bei Rentenantritt muss vor einer Kapitalauszahlung zunächst eine Wartezeit beachtet werden. Grund dafür ist, dass Versicherungen, die zur betrieblichen Altersversorgung zählen, das wegfallende Erwerbseinkommen bei Renteneintritt mit ersetzen sollen.
Auch sind Beleihung, Abtretung oder ein Rückkauf nicht möglich. Leistung wird bei Eintritt eines Versorgungsfalles – je nach Tarif – fällig.
Dafür fördert der Gesetzgeber diese Form der Altersvorsorge durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (bis max. 8 % Steuerfreiheit und 4 % Sozialversicherungsfreiheit pro Jahr der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).
In der Ansparphase steuerfrei. Versteuert wird später die Rente und das ist günstiger!
Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rente für mehr Sicherheit im Alter!
Der Gesetzgeber hat im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung festgeschrieben („Entgeltumwandlung“). Diese 2. Säule des Rentensystems wird staatlich gefördert!
Die Maler-Lackierer-Rente ist arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanziert und bietet dem Arbeitnehmer viel Flexibilität während der Ansparphase.
Die Vorteile der Maler-Lackierer-Rente auf einen Blick
Attraktive Rentenhöhe durch:
- tariflich vereinbarte Zuzahlung vom Arbeitgeber von 12 % (Lesen Sie hier mehr zum Arbeitgeberzuschuss)
- tariflich vereinbarte Zuzahlung der Malerkasse von aktuell 14,30 %*** für gewerbliche Arbeitnehmer
- keine gezillmerten Verträge, d.h. keine Abschluss- oder Provisionskosten
- garantierten Zinssatz 0,25 %
- flexible Abwicklung während der Ansparphase
- verschiedene Tarife, je nach individuellem Bedürfnis
- Beitragsfreistellung möglich – der Vertrag „ruht“
- nahtlose Weiterführung innerhalb der Branche bei Arbeitgeberwechsel
- Weiterführung außerhalb der Branche bei Arbeitgeberwechsel möglich
*** %-Satz entspricht dem jeweils gültigen Beitragssatz zur Malerkasse
Gerne beraten wir Sie persönlich:
Hotline: 0611 / 7630 - 208
Fax: 0611 / 7630 - 493
E-Mail: info(at)malerrente.de