Wenn der Arbeitgeber den Urlaub gewährt, kann er gegenüber der Malerkasse Erstattungsansprüche geltend machen.
Fiktives Beispiel:
Urlaubsentgelt 1.000,00 € und zusätzliches Urlaubsgeld 15 %
= 150,00 €
Bruttourlaubsgeld = 1.150,00 €
Erstattungsanspruch gegenüber der Malerkasse
Hinweis:
Anspruch auf die Erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld hat der Arbeitgeber nur, wenn sein Beitragskonto bei der Malerkasse zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches ausgeglichen ist.
Für die Ermittlung und die Meldung der Erstattungsanforderung stehen folgende Meldewege zur Auswahl:
meine malerkasse
Meldungen erstellen, Erstattungen anfordern, Kontobewegungen einsehen und immer auf dem aktuellen Stand der Dinge sein. Das und mehr ermöglicht Ihnen das Online-Portal "meine malerkasse".
Elektronische Datenübermittlung
Die elektronische Datenübermittlung über das Internet bietet eine schnelle und sichere Übertragung von Daten mittels Lohnprogramm. Eine Auflistung der teilnehmenden Lohnprogrammhersteller finden Sie hier.