Kundendatenschutz
Datenschutzmitteilung für Kunden
Die Zufriedenheit der von uns betreuten Betriebe hat bei uns höchste Priorität. Zufriedenheit entsteht unter anderem durch Vertrauen, das Sie uns schon dann entgegenbringen, wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten überlassen, damit wir Ihnen unser Informationsmaterial zusenden bzw. Ihre Fragen beantworten können. Um Sie in diesem Vertrauen zu bestätigen, informieren wir Sie als betroffene Person gemäß Art. 12 ff der Datenschutzgrundverordnung nachfolgend, wie wir mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten umgehen.
Personenbezogene Daten meint sämtliche Informationen über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, IP-Adresse). Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden, z. B. favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Site, fallen nicht hierunter.
1. Wer verarbeitet Ihre Daten?
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist
- für das tarifvertragliche Urlaubskassenverfahren zum Zwecke der Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs der Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.
- für das tarifvertragliche Zusatzversorgungsverfahren zum Zwecke der Gewährung zusätzlicher Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk VVaG
beide ansässig Gustav-Stresemann-Ring 7, 65189 Wiesbaden, nachfolgend Malerkasse genannt.
2. Welche Daten werden verarbeitet?
2.1. Allgemeine Daten zur Durchführung der Sozialkassenverfahren der Malerkasse
2.1.1 Kontaktdaten der Betriebe:
Vor- und Zuname, Anrede, Geschlecht, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse, Firma, Rechtsform, gesetzliche Vertreter einschließlich deren Anschriften, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse sowie eine Betriebskontonummer (BKN).
2.1.2 Eintragungen, Mitgliedschaften, sowie Teilnahmen der Betriebe:
Daten über mittelbare und unmittelbare Mitgliedschaften der Betriebe: Mitgliedschaften in bestimmten Arbeitgeberverbänden, Eintragungen in die Handwerksrolle und Gewerbeanmeldungen, jeweils mit Zeitangabe, Registergericht und -nummer. Teilnahme an anderen Sozialkassenverfahren weiterer Sozialkassen, Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit und der Bauberufsgenossenschaft sowie die Bankverbindung.
2.1.3 Ausgeübte Tätigkeiten:
Verarbeitung der Tätigkeiten, die ein Betrieb in welchen Zeiträumen und zu welchem arbeitszeitlichen Anteil an der Arbeitszeit ausübt oder ausgeübt hat.
2.1.4. Anzahl und Beschäftigungszeiten von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten.
2.1.4 Im Rahmen geführter Korrespondenz werden Ort, Datum und Unterschrift verarbeitet.
2.2 Besondere Daten für das Urlaubskassenverfahren
2.2.1 Nimmt ein Betrieb an dem tarifvertraglichen Urlaubskassenverfahren teil, verarbeitet die Malerkasse zusätzlich zu den vorgenannten Daten: Arbeitnehmernummer, Anrede, Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort, Ein- und Austrittsdatum, Art des Beschäftigungs-verhältnisses eines Arbeitnehmers (gewerblicher Arbeitnehmer, Angestellter), sowie Angaben zu Tätigkeit und Beschäftigungszeiten, zur Bruttovergütung und Urlaubsvergütung, sowie zur Schwerbehinderung des Arbeitnehmers und dessen Bankverbindung, Steuer und Sozialversicherungsnummer.
2.2.2 Zur Bearbeitung bestimmter tarifvertraglicher Regelungen (z.B. Entschädigungs-zahlungen) darüber hinaus: Krankenkassenmitgliedschaft, Konfession, Bankverbindung, Steuerklasse, Elterneigenschaft, Grad der Behinderung/Invalidität
2.2.3 Die Malerkasse verwendet seit 2014 ein sogenanntes Ampelsystem (grün, gelb, rot). Das jeweilige Farbsignal errechnet sich nsbesondere aus den folgenden, unterschiedlich gewichteten Datenarten: Saldenentwicklung, Anzahl von Zahlungsstörungen, Anzahl von Mahnbescheiden und Zwangsvollstreckungen, Teilnahmedauer, Anzahl der Arbeitnehmer, Verhältnis gewerbliche Arbeitnehmer/Angestellte.
2.3 Besondere Daten beim Verfahren zur Gewährung einer betrieblichen Altersvorsorge
Zusätzlich zu den unter 2.1 bis 2.2 genannten Daten werden folgende weiter Daten verarbeitet:
Im Rentenfall, zur Leistungsprüfung: Beruflicher Werdegang, Beschäftigungszeiten, Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherung, Steuer-Identifikationsnummer, weiterer Ansprechpartner (z.B. Betreuer) und je nach Rentenart, persönliche Daten der Bezugsberechtigten, Sterbedatum
2.4 Verfahrensspezifische Daten zum Online-Meldeverfahren (meine malerkasse)
Im Falle der Übermittlung der monatlichen Bruttolohnsummenmeldungen im Online-Meldeverfahren verarbeitet die Malerkasse zusätzlich zu den tarifvertrags- und jeweils verfahrensrelevanten Daten des Sozialkassenverfahrens die nachfolgenden Informationen:
2.4.1 Die bei der Anmeldung übersandten Zugangsdaten wie die Teilnehmerkennung (User-ID) und Ihr persönliches Passwort (zur Authentifikation). Das Passwort wird in Form eines kryptologischen Hashwerts gespeichert.
2.4.2 Speicherung einer permanenten Textdatei mit einer eindeutigen Kennung (Cookie) auf dem Rechner des Nutzers. Der Nutzer kann Cookies in seinem Browser unterbinden; tut er dies kann es jedoch zu Einschränkungen bei der Nutzung von meine malerkasse kommen.
2.4.3 Bei jedem Aufruf von meine malerkasse wird die IP-Adresse des Internetanschlusses, die aufgerufene Internetseite mit Zeitangabe, die Bezeichnung des Internetbrowsers und des Betriebssystems (Nutzungsdaten) verarbeitet.
3. Wozu verarbeitet die Malerkasse Ihre Daten?
3.1 Allgemeine Daten für die Verfahren der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse
Kundenkontaktdaten sowie sozialkassenrelevante Informationen werden verarbeitet, um die Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme eines Betriebes an den Verfahren der Malerkasse zu prüfen sowie gegebenenfalls durchzuführen. Gegebenenfalls können diese an andere Sozialkassen und weitere datenschutzrechtlich Verantwortliche übermittelt werden (Einzelheiten siehe Punkt 6)
Die Kenntnis der Mitgliedschaft in bestimmten Arbeitgeberverbänden ist aufgrund der gegenseitigen Einschränkungen der Tarifverträge und Allgemeinverbindlichkeiten anderer Sozialkassentarifverträge zur Ermittlung der Tarifunterworfenheit erforderlich.
Die Kenntnis der Tätigkeiten ist erforderlich, da eine Teilnahmeberechtigung und Verpflichtung an den Sozialkassenverfahren nur dann besteht, wenn Arbeiten des Maler- und Lackiererhandwerks arbeitszeitlich überwiegend ausgeführt werden.
Die Bankverbindung des Betriebes ist zum Zwecke des Beitragseinzugs sowie der Zahlung von Beitrags- und Leistungserstattungen erforderlich.
3.2 Besondere Daten für die Verfahren der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse
3.2.1 Die Kenntnis der Steuer- und Sozialversicherungsnummer ist jeweils erforderlich, um Abgeltung-, Entschädigungs- und Rentenzahlungen zu versteuern und zu verbeitragen. Die Daten über Arbeitnehmer sind erforderlich, um die Beiträge und Leistungen im Rahmen der Sozialkassenverfahren zu berechnen. Die Kenntnis der Bankverbindung des Arbeitnehmers ist zur Auszahlung tariflicher Abgeltungen und Entschädigungen und zur Erbringung von Leistungen im Zusatzversorgungsverfahren erforderlich.
3.2.2 Der Scorewert des Betriebs ist erforderlich, um eine gezielte Betreuung der Betriebe sicherzustellen, bei denen sich Schwierigkeiten bei der Durchführung der Sozialkassen-verfahren aufzeigen. Der Scorewert stellt keine Beurteilung der betrieblichen Bonität dar und stellt keine Prognose über künftiges Verhalten auf. Er führt in keinem Fall zu negativen Auswirkungen auf den Betrieb und wird von der Malerkasse nicht an Dritte übermittelt.
3.3 Besondere Daten für das Online-Meldeverfahren (meine malerkasse)
Die jeweiligen Zugangsdaten des Betriebes werden zu dessen Authentifizierung genutzt. Cookies werden genutzt, um den Nutzer von anderen zu unterscheiden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf der Festplatte gespeichert werden. Sie dienen dazu, die Nutzung zu ermöglichen sowie diese effektiver und sicherer zu gestalten.
4. Woher hat die Malerkasse meine Daten erhalten?
Quelle der Daten sind:
- Betriebe oder deren Arbeitnehmer und Auszubildende,
- die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau),
- Handwerkskammern,
- Behörden der Zollverwaltung,
- die Bundesagentur für Arbeit und ihre regionalen und lokalen Untergliederungen,
- Meldebehörden,
- Gewerberegister,
- der Bundesanzeiger als öffentlich zugängliche Quelle,
- andere gemeinsame Einrichtungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz, wie z. B. die SOKA-BAU,
- im Einzelfall sonstige Dritte.
5. Weitergabe von Daten
5.1. Personenbezogene Daten können an andere deutsche gemeinsame Einrichtungen im
Sinne von § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) übermittelt werden, wenn sich diese
im Einzelfall als tariflich zuständig erweisen können oder Anrechnungen zu prüfen sind,
insbesondere
- die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
- die gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V. (UKB)
- die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes w. V. (SOKA-Berlin)
- die Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe
- die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG
- das Zentrale Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk VVaG
- die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
- die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG
- die Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks VVaG
5.2. Personenbezogene Daten können ferner an Dienstleistungsunternehmen der Malerkasse in den Bereichen der Sachbearbeitung, Druckauslagerung, Datenvernichtung und IT-Wartung weitergegeben werden, sofern diese unsere schriftlichen, datenschutzrechtlichen Weisungen wahren und dies innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in Drittstaaten erfolgt, für die die Europäische Kommission einen Beschluss über ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gefasst hat.
5.3. Im Einzelfall und nach individueller Prüfung können personenbezogene Daten an nachfolgend genannte weitere Dritte übermittelt werden:
- gesetzliche Sozialversicherungsträger, wie Deutsche Rentenversicherung Bund oder gesetzliche Krankenversicherung, zum Beitragseinzug.
- Zollbehörden zur Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.
- Staatsanwaltschaften zum Zwecke der Strafverfolgung.
- Arbeitsgerichte, insbesondere über Streitigkeiten über Beitrags- und Meldepflichten
- Prozessbevollmächtigte zur Wahrung der rechtlichen Interessen
6. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
6.1 Grundsätzliche Verarbeitung
Die grundsätzliche Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben a, c, e, f DS-GVO, das heißt auf Grundlage einer Einwilligung, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe und zur Wahrung berechtigter Interessen der datenschutzrechtlich Verantwortlichen und der Tarifvertragsparteien in Verbindung mit
- dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Maler- und Lackiererhandwerk (VTV (zu in der jeweils geltenden Fassung
- § 4 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz (TVG)
- § 5 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge und dem Gesetz für die tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren (SokaSiG 2)
6.2 Bereitstellungspflicht
Genannte Rechtsgrundlagen schreiben eine Verarbeitung von Daten teilnahmepflichtiger Betriebe vor. Insoweit besteht eine Bereitstellungspflicht. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kommen Auskunfts-, Beitrags- und Schadensersatzansprüche in Betracht.
6.3 Online-Meldeverfahren und Übermittlung über DATEV
Die Rechtsgrundlage, die monatliche Meldung im Wege des Online-Verfahrens oder über DATEV durchzuführen, beruht auf Ihrer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Nutzungsdaten und Cookies ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c, e, f.
7. Geplante Übermittlung von Daten an Drittstaaten
Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an Drittstaaten. Eine Übermittlung ist auch nicht geplant.
8. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichts-behörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).
9. Wie lange werden Ihre Daten verarbeitet?
9.1. Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Malerkasse
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer (tarif-)vertraglichen und versicherungsrechtlichen Pflichten erforderlich ist.
Sind personenbezogene Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie bei der Einzugsstelle regelmäßig im Sinne der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 Abgabenordnung) für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren aufbewahrt.
9.2. Speicherung Zugangsdaten Online Meldeverfahren
Die Speicherung der Zugangsdaten zum Online-Meldeverfahren erfolgt, solange das Nutzerkonto besteht. Die Speicherdauer von Cookies hängt von den Einstellungen Ihres Browsers ab. Die zuletzt genannte Speicherdauer können Sie zudem durch die Einstellungen Ihres Browsers beeinflussen. Nutzerdaten speichert die Malerkasse 10 Tage lang. Nach Ablauf der Frist werden die Daten anonymisiert, statistisch ausgewertet und nach weiteren 2 Jahren gelöscht.
9.3. Nichtteilnahme an den Sozialkassenverfahren der Malerkasse
Soweit keine Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren besteht, können personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen unbefristet gespeichert werden. Diese können darin bestehen ,
- Mehrfachprüfungen des Geltungsbereichs durch den Verantwortlichen zu vermeiden,
- unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung zu prüfen, ob zwischenzeitlich eine Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren entstanden ist,
- den Tarifvertragsparteien die für die Beantragung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gemäß § 5 TVG erforderlichen Zahlen zur Verfügung zu stellen.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben, erreichen Sie unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter
Gemeinnützige Urlaubskasse für das
Maler- und Lackiererhandwerk
Datenschutzbeauftragter
Gustav-Stresemann-Ring 7, 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-7630-105
datenschutzbeauftragter(at)malerkasse.de