Jetzt noch einfacher, transparenter und komfortabler! Mit dem Update im Januar 2026 wurden zahlreiche Verbesserungen und Neuerungen im Online-Portal meine malerkasse eingespielt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- iTAN-Listen entfallen: Die iTAN-Listen auf Papier entfallen ab sofort. Zur Bestätigung Ihrer Eingaben oder zur Übermittlung der monatlichen Meldedaten benötigen Sie ab sofort einen Bestätigungscode, der Ihnen an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt wird.
- Steuerbüro verwalten: Sie haben ein neues Steuerbüro? Ihr Steuerbüro ist nicht mehr für Sie zuständig? Ab sofort können Sie uns dies direkt über das Online-Portal melden. Einfach im Bereich Betrieb das neue Steuerbüro erfassen bzw. das bisherige Steuerbüro löschen.
- Ihr Zugang als Steuerberater: Alle wichtigen Informationen zu Ihren Mandanten auf einen Blick und mit nur einem Zugang. Bei einem bereits bestehenden Zugang als Steuerberater über den Online-Service, erhalten Sie von uns neue Zugangsdaten in den nächsten Wochen. Hatten Sie noch keinen Zugang, können Sie sich hier registrieren.
- Übermittlungsart ändern: Sie nutzen eine Lohnsoftware, die von uns zur elektronischen Übermittlung zugelassen ist? Sie möchten die Monatsabrechnungen zukünftig direkt über unser Online-Portal einfach und unkompliziert erstellen? Im Bereich Betrieb können Sie uns den Wechsel der Übermittlungsart jederzeit melden – ein Antrag in Papierform ist nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen zum Update finden Sie in unserem Flyer.
Alle Funktionalitäten des Online-Portals werden in zwei Leitfäden für Betriebe und für Steuerbüros umfassend und detailliert behandelt.
meine malerkasse - Leitfaden für Betriebe
meine malerkasse - Leitfaden für Steuerberater
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (West) 8.450,00 €.
Die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee/VoP) ist eine im Zuge der EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen eingeführte Vorgabe (Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c), die bis zum 9. Oktober 2025 von Zahlungsdienstleistern (Banken) für alle Kunden verpflichtend umzusetzen ist.
Ziel dieser neuen Vorgabe ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr weiter zu erhöhen – also den Schutz vor betrügerischen und fehlgeleiteten Zahlungen zu steigern. Die Empfängerüberprüfung (VoP) gilt für alle SEPA-Zahlungen (Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen). Die Freigabe der Überweisung ist trotzdem jederzeit möglich, unabhängig vom Ergebnis der Übereinstimmungsprüfung. Mit der Überweisungsfreigabe geht das Risiko, an einen falschen Zahlungsempfänger zu überweisen, auf den Bankkunden über.
Bitte prüfen Sie ggf. gespeicherte Überweisungsvorlagen und verwenden Sie für die Überweisung von Beiträgen an uns folgende Bankverbindung:
Bank: Commerzbank Wiesbaden
BIC: COBADEFFXXX
IBAN: DE28 5104 0038 0718 4450 02
Kontoinhaber: Malerkasse
Noch einfacher wird es mit dem Lastschriftverfahren: Sie ermächtigen uns die monatlichen Beiträge von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Den Urlaubsgeldbetrag überweisen wir auf das von Ihnen genannte Bankkonto, sofern die Beitragsmeldungen und Beitragszahlungen per Fälligkeit vorliegen. Weitere Informationen zum Lastschriftverfahren finden Sie hier.
Sie möchten Ihren Betrieb selbst oder mithilfe eines von Ihnen bevollmächtigten Dienstleisters bei der Malerkasse anmelden? Dann nutzen Sie die neue digitale Betriebsanmeldung.
Hier können alle erforderlichen Daten schnell und einfach 24 Stunden am Tag übermittelt werden. Sie erhalten sofort die Eingangsbestätigung der Malerkasse.
Sollten Sie während der Anmeldung anderen Aufgaben nachgehen müssen, werden Ihre bisherigen Eingaben auf Wunsch gespeichert und Sie führen die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt fort.
Die digitale Betriebsanmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.
Ab dem 01.01.2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (West) 8.050,00 €.
Ab dem 01.01.2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (West) 7.550,00 €.
Bei Bezug einer Altersrente wurden die Leistungsempfänger jährlich von der Malerkasse aufgefordert eine Lebensbescheinigung einzureichen. Dies entfällt ab 2024 für alle im Inland lebenden, gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfänger.
Für alle im Ausland krankenversicherten Leistungsempfänger bzw. im Inland privat krankenversicherten Leistungsempfänger wird weiterhin die Lebensbescheinigung benötigt!
Öffentliche Auftraggeber, Wohnungsbaugesellschaften und vermehrt auch private Bauherren verlangen einen Nachweis zur Einhaltung der wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards. In vielen Bundesländern gibt es für die öffentliche Auftragsvergabe verbindliche gesetzliche Regeln zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen – meist normiert in Tariftreue-Vergabegesetzen. Danach besteht für den Auftragnehmer eines öffentlichen Vergabeverfahrens beispielsweise die Verpflichtung, seinen Arbeitnehmern ein tariflich oder gesetzlich festgelegtes Mindestentgelt zu zahlen oder andere Bestimmungen eines Tarifvertrags einzuhalten. Der faire Wettbewerb am Markt wird so gestärkt.
Die Tarifverträge mit den Verfahren zur Urlaubsabsicherung und zur zusätzlichen Altersvorsorge sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. Zudem ist die Verbindlichkeit der Tarifverträge durch das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren (Soka SiG 2) angeordnet. Sie gelten für die gesamte Branche und damit für alle Unternehmen, die unter den betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks fallen.
Die ordnungsgemäße Teilnahme am gemeinsamen Verfahren der Urlaubs- und der Zusatzversorgungskasse bestätigt die Malerkasse in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese gilt jeweils für die Dauer von 3 Monaten. Voraussetzung ist die Vorlage aller Meldungen und dass die fälligen Beiträge entrichtet sind. Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jederzeit beantragen - E-Mail an info(at)malerkasse.de beantragen oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Einfacher ist es, wenn Sie die regelmäßige Zusendung der aktuell geltenden Bescheinigung bestellen.
Abo der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beantragen Sie jetzt ein Abo für die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Bescheinigung gilt jeweils befristet für drei Monate. Wir stellen Ihnen diese dann entweder per E-Mail oder ins Online-Postfach zu.
Für Betriebe, die eine Präqualifizierungsstelle (PQ–Stelle) beauftragt haben, die Nachweise entsprechend den Anforderungen der VOB vorzuhalten, erfolgt ein direkter Austausch mit regelmäßiger Aktualisierung.
Die Abofunktion können Sie formlos per E-Mail an info(at)malerkasse.de beantragen oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.
Digital abrufbar über meine malerkasse
Über das Online-Portal meine malerkasse im Bereich Betrieb können Sie jederzeit die Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern.
Sie haben noch keine Zugangsdaten? Kein Problem! Fordern Sie noch heute über online(at)malerkasse.de oder über unser Kontaktformular Ihren Zugang an.