Welche Tarifverträge finden Anwendung?
- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV Maler-Lackierer),
- Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (TZA Maler-Lackierer),
- Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler und Lackiererhandwerk (VTV Maler-Lackierer).
Gut zu wissen:
Die wichtigsten Paragraphen der nebenstehenden Tarifverträge sind in der Broschüre Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks – Auszüge – zusammengefasst. Diese kann bei der Malerkasse angefordert bzw. über die Internetseite hier abgerufen werden.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Kassenverfahren sind die Tarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk, die von den Tarifvertragsparteien abgeschlossen wurden. Über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Zudem kann sich eine Verbindlichkeit für die gesamte Branche durch das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren (SokaSiG2) ergeben. Damit besteht eine Geltung für alle Betriebe der Branche, unabhängig von der Verbands- bzw. Innungsmitgliedschaft.