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Urlaubsdauer

Urlaub und Erstattung

Der Urlaubsanspruch und die Höhe des erworbenen Urlaubsentgelts richten sich nach der Gewerbezugehörigkeit:

Gewerbezugehörigkeit Arbeitstage vom Bruttolohn
von weniger als 12 Jahren 25 9,50 %
ab 12 Jahren 28 10,60 %
ab 22 Jahren 30 11,40 %

Samstage zählen nicht als Urlaubstage. Die Gewerbezugehörigkeit wird von der Malerkasse ermittelt und dem Betrieb zum Jahresanfang jeden Jahres schriftlich mitgeteilt.

Die für die einzelnen Jahre festgelegte Urlaubsdauer gilt jeweils für das Kalenderjahr, in dem der Anspruch erworben wurde. Dies gilt auch, wenn der Urlaub erst im folgenden Jahr gewährt wird.

Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50 v. H. finden Sie weitere Informationen hier.