Garantierte Leistungen der Malerkasse: Betriebsrente, Sicherung der Urlaubsansprüche und ein zusätzliches Urlaubsgeld
Für alle Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ist die Malerkasse eine wichtige soziale Einrichtung.
Die Malerkasse stellt für jeden gewerblichen Arbeitnehmer sicher, dass der Urlaubsanspruch auch beim Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt. Alle Arbeitnehmer erhalten die Sicherheit zur Auszahlung ihres angesparten Urlaubsentgelts und des zusätzlichen Urlaubsgeldes.
Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich nach der Dauer der Gewerbezugehörigkeit, sowie ggf. nach dem Grad einer Schwerbehinderung, wenn eine amtlich anerkannte Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht.
Für alle Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk wird eine Altersversorgung aufgebaut. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, die im Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (TZA Maler-Lackierer) geregelt sind, werden bei Renteneintritt Beihilfen oder ZVK-Zukunft-Renten ausgezahlt.
Im Rahmen der gesetzlichen Entgeltumwandlung kann jeder Arbeitnehmer außerdem zusätzlich noch eine Maler-Lackierer-Rente abschließen.