Urlaubsgewährung
Anspruch auf Urlaub kann für das jeweilige Urlaubsjahr erstmals geltend gemacht werden, wenn der Anspruch auf Urlaubsentgelt und Ausgleichsbeträge mindestens den Lohn für die Hälfte des Jahresurlaubs deckt (Halbdeckung). Grundsätzlich ist dies nach einer 6-monatigen Tätigkeit in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks der Fall.
Beispiel
120,00 Euro aktueller durchschnittlicher Tages-Bruttoverdienst
(Basis Mindestlohn Maler 15,00 Euro ab 04/2024)
x 25 Tage Urlaubsanspruch in Tagen
= 3.000,00 Euro volles Urlaubsentgelt für das gesamte Jahr
3.000,00 Euro Urlaubsentgelt : 2
= 1.500,00 Euro Halbdeckung
Fälligkeit des Anspruchs auf Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.
Der Anspruch auf Abgeltung entsteht in den tariflichen Sonderfällen.
Hinweis
Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld ohne gleichzeitige Gewährung der Freizeit grundsätzlich unzulässig.