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Leistungen Altersbeihilfe

zvk-Beihilfen
*Die Gewährung der Ergänzungsbeihilfe endet spätestens mit dem Wegfall des Anspruchs auf Grundbeihilfe, da sie befristet ist.
Beihilfeart Grundbeihilfe
monatlich
Ergänzungsbeihilfe*
monatlich
Gesamtbeihilfe
monatlich
Altersbeihilfe 45,50 Euro 33,50 Euro 79,00 Euro
Beihilfe zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. zur Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung 28,12 Euro 33,50 Euro 61,62 Euro
Altersbeihilfe für Personen, die vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Malerhandwerk ausscheiden mussten (Fachuntaugliche) 28,12 Euro 33,50 Euro 61,62 Euro

Die Werte sind Maximalbeträge und gelten für den Geburtsjahrgang 1960. Ab jedem folgenden Geburtsjahrgang sinkt die Ergänzungsbeihilfe jeweils um weitere 0,50 Euro bis auf 26,00 Euro monatlich für den Geburtsjahrgang 1975. 

Wird die Altersbeihilfe vor Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt, so wird der Betrag der Ergänzungsbeihilfe für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,5 % des Gesamtbetrages aus Grund- und Ergänzungsbeihilfe gekürzt. Liegt ein Versorgungsfall vor, bei dem die Gewährung der Altersbeihilfe an die Gewährung der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist, so erfolgt die Kürzung für die Anzahl Monate, die in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Kürzung der Altersrente führen bzw. geführt haben.