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Altersrente

ZVK-Zukunft-Renten

Wann erhält ein Arbeitnehmer tarifliche Altersrente?

Der Anspruch auf Rente besteht bei Vorlage des gesetzlichen Rentenbescheids bzw. nach Erreichen der Regelaltersgrenze gem. § 235 SGB VI. Zum Austritt aus der Malerbranche müssen mindestens für 36 Monate Beitragsmeldungen ab dem 01.01.2006 bei der Malerkasse vorliegen und der Arbeitnehmer muss das 30. Lebensjahr vollendet haben oder es müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.

Auf Antrag kann der Arbeitnehmer eine vorgezogene oder aufgeschobene Altersrente erhalten.

Wie berechnet sich die Höhe der tariflichen Altersrente?

Jeder vom Arbeitgeber gezahlte Beitrag wird nach versicherungsmathematischen Regelungen in einen Versorgungsbaustein umgewandelt und auf einem arbeitnehmerbezogenen Rentenkonto angespart. Die Höhe der zu erwartenden Rente ist abhängig von der Laufzeit, der Höhe des Bruttolohnes, der gesetzlichen Zinsentwicklung und etwaigen Überschussanteilen. Arbeitet ein Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, erhöht sich durch weitere Beiträge auch die Rentenanwartschaft.

Es gilt: Am Ende kann nur so viel Rente ausgezahlt werden, wie vorher über die Höhe des Bruttolohnes an Beitrag (zzgl. Zinsen und etwaiger Überschussanteile) eingezahlt wurde.