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Leistungsphase

Rentner

Sobald Sie Ihre Rente von der zvk beziehen, hören Sie regelmäßig von uns. Einmal im Jahr benötigen wir eine sogenannte "Lebensbescheinigung" oder - für Erwerbsminderungsrenten - die Rentenanpassung der Deutschen Rentenversicherung. 

Hierzu schreiben wir Sie am Anfang eines jeden Jahres an und Sie erfahren genau, welchen Nachweis wir benötigen. 

Außerdem erhalten Sie jährlich eine Leistungsmitteilung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung mit einreichen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Finanzbehörden den jährlichen Leistungsbezug unserer Rentner mitzuteilen. Hintergrund ist, dass die Beiträge, die zu einer Rente aus der zvk führen, der Besteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG unterliegen. D.h. während der Ansparphase (so lange Sie arbeiten) sind die Beiträge steuerfrei und erst in der Leistungsphase (wenn Sie die Rente beziehen) zahlen sie u.U. Steuern. Diese Art der Besteuerung nennt man "nachgelagerte Besteuerung". Sie ist i.d.R. günstiger, da die Einkommen der Rentner niedriger sind. 

Und auch die Krankenkassen erhalten regelmäßig Informationen über die Leistungsbezüge, da Krankenkassenbeiträge anfallen können. 

Wichtig ist, dass Sie oder Ihre Angehörigen uns alle Änderungen rasch mitteilen: 

  • neue Bankverbindung 
  • neue Anschrift 
  • Todesfall 

Bei der Maler-Lackierer-Rente ist u.U. eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen - je nach Tarif. Im Todesfall des Leistungsempfängers wenden Sie sich als Witwe(r) oder Waise an die zvk - wir prüfen, ob Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.

Bei Bezug einer Altersrente wurden die Leistungsempfänger jährlich von der Malerkasse aufgefordert eine Lebensbescheinigung einzureichen. Dies entfällt ab 2024 für alle im Inland lebenden, gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfänger.

Für alle im Ausland krankenversicherten Leistungsempfänger bzw. im Inland privat krankenversicherten Leistungsempfänger wird weiterhin die Lebensbescheinigung benötigt!