Urlaubsdauer
Die Staffelung des Urlaubsanspruches und der Prozentsätze für die Berechnung des Urlaubsentgeltes erfolgt ab dem 01.01.2016:
Gewerbezugehörigkeit | Arbeitstage | vom Bruttolohn |
---|---|---|
von weniger als 12 Jahren | 25 | 9,50 % |
ab 12 Jahren | 28 | 10,60 % |
ab 22 Jahren | 30 | 11,40 % |
Samstage zählen nicht als Urlaubstage. Die Gewerbezugehörigkeit wird von der Malerkasse ermittelt und dem Betrieb zum Jahresanfang jeden Jahres schriftlich mitgeteilt.
Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50 v. H. finden Sie weitere Informationen hier.
Die für die einzelnen Jahre festgelegte Urlaubsdauer gilt jeweils für das Kalenderjahr, in dem der Anspruch erworben wurde. Dies gilt auch, wenn der Urlaub erst im folgenden Jahr gewährt wird.
Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 01.01.2012 unter den Tarifvertrag des Maler- und Lackiererhandwerks gefallen sind, wurde eine Übergangsregelung für den Zeitraum 2012 – 2015 geschaffen, um die Folgen des Systemwechsels abzufedern. Bei Bedarf können Sie detailliertere Informationen bei der Malerkasse anfordern.