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Urlaubsdauer

Urlaub

Der Urlaubsanspruch und die Höhe des erworbenen Urlaubsentgelts richten sich nach der Gewerbezugehörigkeit:

GewerbezugehörigkeitArbeitstagevom Bruttolohn
von weniger als 12 Jahren259,50 %
ab 12 Jahren2810,60 %
ab 22 Jahren3011,40 %

Samstage zählen nicht als Urlaubstage. Die Gewerbezugehörigkeit wird von der Malerkasse ermittelt und dem Betrieb zum Jahresanfang jeden Jahres schriftlich mitgeteilt.

Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50 v. H. finden Sie weitere Informationen hier.

Die für die einzelnen Jahre festgelegte Urlaubsdauer gilt jeweils für das Kalenderjahr, in dem der Anspruch erworben wurde. Dies gilt auch, wenn der Urlaub erst im folgenden Jahr gewährt wird.