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Tarife

Maler-Lackierer-Rente

Für alle Tarife gilt:

  • Altersrente bei Eintritt in die gesetzliche Altersrente 
  • Bei Altersrente ist eine Kapitalabfindung auf Antrag und unter Beachtung von Fristen möglich 
  • Keine Gesundheitsprüfung 
  • Tarifwechsel sind bis zwei Jahre vor dem frühestmöglichen Renteneintritt möglich 
  • Keine Zillmerung (keine Abschlussgebühren / Abschlussprovisionen).

Für Hinterbliebene im Tarif Partner gilt:

Bei Tod des Arbeitnehmers zahlen wir an Ehe- bzw. Lebenspartner und waisenrentenberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenrente.

Für Erwerbsunfähigkeitsrente gilt:

Anspruch auf Leistung bei voller Erwerbsminderung.