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Leistungsfall

ZVK-Zukunft-Renten

Im Leistungsfall

Ereignisse, die auf die Leistung der ZVK-Zukunft-Renten Einfluss haben, sind der Malerkasse sofort anzuzeigen. Insbesondere müssen Hinterbliebene unverzüglich das Ableben eines Leistungsempfängers anzeigen.

U.a. muss der Zahlungsempfänger die Malerkasse in folgenden Fällen unaufgefordert informieren:

  • Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres: Wegfall der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ihre Beschränkung auf einen Teilbetrag.
  • Erwerbsunfähigkeitsrente: Wegfall der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Wegfall der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. die Herabsetzung des Prozentsatzes der Erwerbsminderung unter 100 %.

Sofern sich Familienname, Familienstand, Anschrift, Bankverbindung usw. des Leistungsempfängers ändern, ist dies ebenfalls mitzuteilen.

Berechnung des Anspruchs

Die Leistungen der Altersrente werden im Versorgungsfall aus der Summe der Versorgungsbausteine plus eventueller Überschüsse berechnet. 

Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen, wird diese berechnet aus der Summe der bis zum Eintritt des Versorgungsfalles angesammelten Versorgungsbausteine zzgl. etwaiger Überschussanteile. Hinzu kommen weitere Versorgungsbausteine, die sich unter Berücksichtigung des in den letzten 36 Monaten tatsächlich gezahlten durchschnittlichen Beitrages ergeben würden, wenn dieser ununterbrochen bis zu Vollendung des 65. Lebensjahres weiter gezahlt würde.

Berechnungsbeispiele

monatlicher Beitrag1Altersrente mit 65 Prognose2mögliche EU-Rente3
~20,00 €~71 €~65 €
~25,00 €~89€~82€
~30,00 €~106€~98€

1Der monatliche Beitrag errechnet sich mit dem jeweils gültigen %-Satz des ZVK-Zukunft-Renten-Anteils anhand des Bruttolohnes.

2Die Prognose errechnet die mögliche Altersrente nach vollendetem 65. Lebensjahr.

3Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird mit Hilfe der sogenannten Zurechnung ermittelt.