Die Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (zvk) wurde 1975 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) gegründet.

Als gemeinsame Einrichtung des Bundesverbandes Farbe, Gestaltung, Bautenschutz und der Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt ist sie für alle Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandkwerk ein wichtiger Partner beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung.

Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Thema „Rente“ nicht erst im Rentenalter interessant wird. Der Staat wird in Zukunft nicht mehr die „Rundum-Altersversorgung“ leisten können.

Deshalb wird bereits in jungen Jahren von den Arbeitnehmern erwartet, dass diese sich mit ihrer individuellen Altersversorgung auseinandersetzen.

Hier bietet die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks zukunftsorientierte, branchenspezifische Produkte im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an.


Entgeltumwandlung - Maler-Lackierer-Rente

Die Malerrente ist für alle Arbeitnehmer im Gewerbe, die durch eine zusätzliche Entgeltumwandlung selbst für Ihre Rente individuell vorsorgen möchten.

Lesen Sie hier mehr zur Maler-Lackierer-Rente.


Tarifliche Zusatzrente - zvk-Beihilfen

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 1975 und früher geboren wurden und bereits bis 2005 im Gewerbe tätig waren. Finanziert werden diese Beihilfen durch Arbeitgeberbeiträge. Grundlage dafür ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Lesen Sie hier mehr zu den zvk-Beihilfen.


Tarifliche Zusatzrente - ZVK-Zukunft-Renten

Für alle Arbeitnehmer, die 1976 und später geboren wurden und für alle die, die ab 2006 ins Gewerbe neu hinzugekommen sind. Hier wird durch Arbeitgeberbeiträge auf Arbeitnehmerkonten eine individuelle Altersversorgung aufgebaut. Grundlage dafür ist ebenfalls ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Lesen Sie hier mehr zu den ZVK-Zukunft-Renten.