Urlaubsentgelt aus Bruttolohn
Urlaubsentgelt tritt während des Urlaubs an die Stelle des Lohnes. Für die Berechnung des Urlaubsentgeltanspruches vom Bruttolohn sind unterschiedliche Prozentsätze festgelegt.
Das Urlaubsentgelt beträgt bei einem Urlaubsanspruch
- von 25 Arbeitstagen 9,50 %
- von 28 Arbeitstagen 10,60 %
- von 30 Arbeitstagen 11,40 %
des Bruttolohnes aus Tätigkeiten in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks.
Der zusätzliche Urlaubsentgeltanspruch für schwerbehinderte Menschen (bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H.) beträgt
- für 5 Arbeitstage 1,90 %
des Bruttolohnes.
Weitere Informationen zur nicht ganzjährig ausgewiesenen Schwerbehinderung erhalten Sie hier.