die malerkasse:

Die Branchenlösung

für Urlaub

und zusätzliche Altersvorsorge.

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die malerkasse

Die Malerkasse ist die gemeinsame Bezeichnung für die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V. und die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG.  Aufgabe ist es,  für die Beschäftigten den Urlaub zu sichern und eine

attraktive Altersvorsorge zu bieten. Auf der Grundlage von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen wird damit ein Beitrag zum fairen Wettbewerb für alle Unternehmen die Malerarbeiten ausführen geleistet. Mehr dazu hier.

Betriebe anmelden

Hier können Sie mit wenigen Schritten Ihren Betrieb oder Mandanten zur Teilnahme am Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk anmelden. Die Malerkasse benötigt hierzu grundlegende Angaben, die Sie bitte mit dem nachfolgenden Dokument übermitteln.

Um Verwechslungen und Mißverständnisse zu vermeiden, wird dringend darum gebeten, der Anmeldung Kopien Ihrer Gewerbeanmeldung(en), sofern vorliegend der Handwerks- oder Gewerbekarte und wenn eingetragen, auch des Handelsregisterauszuges beizufügen. Im Rahmen der Anmeldung bitten wir um Angaben zu den im Betrieb anfallenden Tätigkeiten. Dies ist auch erforderlich, sofern derzeit keine Mitarbeiter beschäftig werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne diese Angaben die Anmeldung nicht bearbeitet werden kann.

Nach Eingang der Daten in unserem Haus erhalten Sie kurzfristig eine Bestätigung der Anmeldung. Ebenso übermitteln wir Ihnen die Betriebskontonummer des nach Ihren Angaben eingerichteten Beitragskontos, die den Betrieb für die gesamte Dauer der Verfahrensabwicklung kennzeichnet.

Alle zusätzlich notwendigen Unterlagen oder Informationen stehen Ihnen innerhalb weniger Tage zur Verfügung. Wie Sie die Meldung der monatlichen Bruttolohnsummen- und Beiträge vornehmen können, erfahren Sie hier. 

Wie Sie das von Ihnen verauslagte Urlaubsgeld anfordern können, erfahren Sie hier.

Für weitere Fragen finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner zur Betriebserfassung in dieser Tabelle

  • Maler Mustermaler

    Die neugegründete „Mustermaler UG (haftungsbeschränkt)“ ist sowohl mit dem Maler- und Lackierer- als auch mit dem Bodenlegehandwerk bei der Handwerkskammer eingetragen.

    Im Gesamtüberblick wurden im Kalenderjahr von den Mitarbeitern des Betriebes bisher zu 55 % der Arbeitszeit Anstricharbeiten, zu 20 % Laminat- und Korkbodenverlegearbeiten und zu 25 % Tapezierarbeiten durchgeführt. 

    Der Betrieb führt damit ausschließlich Tätigkeiten aus, die dem betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk unterliegen.

  • Maler Anstrich GmbH

    Die „Anstrich und Boden GmbH“ besteht seit vielen Jahren. Durch die hohe Stammkundenquote im Privatkundenbereich aber auch unter regionalen Wohnungsbaugesellschaften ist das Kerngeschäft seit langer Zeit ähnlich aufgeteilt.

    Gemessen an der durch die Mitarbeiter aufgebrachten Gesamtarbeitszeit werden ca. 40 % Anstrich- und Tapezierarbeiten und zu weiteren 
    45 % Bodenlegearbeiten ausgeführt. 15 % der Arbeitszeit entfallen auf den Gerüstbau.

    Der Betrieb nimmt seit Beschäftigungsbeginn des ersten meldepflichtigen Mitarbeiters am Malerkassen-Verfahren teil.

  • Bodenleger Musterbild

    Daniel Musterbild führt mit seinen Mitarbeitern überwiegend Arbeiten für verschiedene Einzelhandelsketten in der Region aus. Dabei entfallen regelmäßig knapp 85 % der Arbeitszeit auf Bodenbelagsarbeiten im Bereich PVC / Vinyl.

    12 % der weiteren Arbeitszeit nehmen Anstrich- und Tapezierarbeiten ein, die restlichen 3 % entfallen auf gelegentlich notwendigen Beiputz.

    Der Betrieb führt damit ausschließlich Tätigkeiten aus, die dem betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk unterliegen.

  • Raumausstatter Weber

    Der Raumausstatterbetrieb Hans Weber führt mit seinen Mitarbeitern zu 20 % der Arbeitszeit Tapezierarbeiten und zu 
    35 % Laminat-, Fertigparkett-, Linoleum-  und Teppichbodenverlegearbeiten aus.

    Die restlichen 45 % der Arbeitszeit entfallen auf die Bereiche Beratung und Verkauf von Gardinen und Stoffen sowie die Aufpolsterung von Möbeln. Eine Teilnahme am Malerkassen-Verfahren liegt vor.

    55 % seiner Arbeitszeit werden Tätigkeiten ausgeübt, die dem betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk unterliegen.

  • Hausmeisterservice / Gebäudereiniger

    Ein Hausmeisterservice und/oder Gebäudereiniger übernimmt im Rahmen seiner Tätigkeiten für eine Wohnungsbaugesellschaft verschiedenste Arbeiten.

    Der arbeitszeitliche Einsatz verteilt sich im Kalenderjahr auf 10 % Grünflächenpflege, 15 % Bürgersteig- und Treppenhausreinigung, 10 % Kleinreparaturen, 5 % Installationen sowie 60 % Wohnungsrenovierungen, bestehend aus Anstrich-, Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten.

    Für den Betrieb gilt insgesamt der betriebliche Geltungsbereich der Tarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk. Zu mehr als 50 % der Arbeitszeit werden überwiegend typische Malerarbeiten ausgeführt.

  • Holz- und Bautenschutz

    Ein als Holz- Bautenschutzbetrieb auftretendes Handwerksunternehmen führt seit dem Jahr 2014 für Privathaushalte häufig Maler- und Bodenbelagsarbeiten aus.

    In der Vergangenheit lag der Tätigkeitsschwerpunkt überwiegend bei Holzschutzarbeiten auf Dachböden und der Trockenlegung von Kellerwänden.

    Durch den Tätigkeitswandel und die Anstellung von gewerblichen Mitarbeitern entfallen im Jahr 2014 bereits 60 % der Arbeitszeit auf Tapezier- und Anstricharbeiten, 40 % auf das Verlegen von Fertigparkett und Laminat. Für die Tätigkeiten gelten die Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks.

  • Wärmedämmung / Betonoberflächensanierung

    Ein Innungsbetrieb führt folgende Tätigkeiten aus: 40 % Anstricharbeiten, 35 % Wärmedämm-verbundsystemarbeiten (WDVS),
    20 % Betonoberflächensanierung, 5 % Fliesenverlegung.

    Ist die Innung über den Landesverband dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz angeschlossen, sind auch die WDVS-Arbeiten sowie die Betonoberflächensanierungen ausschließlich dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzurechnen.

    In Verbindung mit den Anstricharbeiten werden zu 95 %, und somit arbeitszeitlich überwiegend, dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzurechnende Arbeiten ausgeführt.

Eigenen Betrieb / Mandanten anmelden

Formular Betriebsprüfung

Hier können Sie den Betrieb anmelden.

Beschäftigten Sie in der Vergangenheit oder aktuell in Ihrem Betrieb Mitarbeiter, verwenden Sie zur Anmeldung bitte das Formular I. Betriebsanmeldung - Betrieb mit Beschäftigten.

Beschäftigten Sie in der Vergangenheit und aktuell in Ihrem Betrieb keine Mitarbeiter, verwenden Sie zur Anmeldung bitte das Formular II. Betriebsanmeldung - Betrieb ohne Beschäftigte.

In beiden Fällen vergibt die Malerkasse nach Eingang der Unterlagen eine Betriebskontonummer für die gesamte Laufzeit Ihres Beitragskontos.

Bitte laden Sie die Dokumente auf Ihren PC herunter. Sie können die Formulare bequem am Bildschirm ausfüllen. Beachten Sie dabei die gekennzeichneten Pflichtfelder.

ACHTUNG:
Für eine vollständige Bearbeitung der Anmeldung benötigen wir Kopien der Gewerbeanmeldung und, sofern vorliegend, der Handwerkskarte und des Eintrages im Handelsregister.

Name des Malerarbeiten ausführenden Betriebes
Kontaktdaten
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Anmeldung absenden

Hinweis:

Wir können Ihre Anmeldung nur verarbeiten, wenn Sie die notwendigen Anmeldedokumente hier hochgeladen haben oder per Post bzw. Telefax an uns weiterleiten.

Verwenden Sie hierzu bitte je nach Bedarf die Formulare
I. Betriebsanmeldung - Betrieb mit Beschäftigten oder
II. Betriebsanmeldung - Betrieb ohne Beschäftigte.

Die von Ihnen an uns übermittelten Daten werden im Folgenden zweckgebunden und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und genutzt.