Öffentliche Auftraggeber, Wohnungsbaugesellschaften und vermehrt auch private Bauherren verlangen einen Nachweis zur Einhaltung der wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards. In vielen Bundesländern gibt es für die öffentliche Auftragsvergabe verbindliche gesetzliche Regeln zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen – meist normiert in Tariftreue-Vergabegesetzen. Danach besteht für den Auftragnehmer eines öffentlichen Vergabeverfahrens beispielsweise die Verpflichtung, seinen Arbeitnehmern ein tariflich oder gesetzlich festgelegtes Mindestentgelt zu zahlen oder andere Bestimmungen eines Tarifvertrags einzuhalten. Der faire Wettbewerb am Markt wird so gestärkt.
Die Tarifverträge mit den Verfahren zur Urlaubsabsicherung und zur zusätzlichen Altersvorsorge sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. Zudem ist die Verbindlichkeit der Tarifverträge durch das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren (Soka SiG 2) angeordnet. Sie gelten für die gesamte Branche und damit für alle Unternehmen, die unter den betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks fallen.
Die ordnungsgemäße Teilnahme am gemeinsamen Verfahren der Urlaubs- und der Zusatzversorgungskasse bestätigt die Malerkasse in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese gilt jeweils für die Dauer von 3 Monaten. Voraussetzung ist die Vorlage aller Meldungen und dass die fälligen Beiträge entrichtet sind. Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung jederzeit beantragen - E-Mail an info(at)malerkasse.de beantragen oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Einfacher ist es, wenn Sie die regelmäßige Zusendung der aktuell geltenden Bescheinigung bestellen.
Abo der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beantragen Sie jetzt ein Abo für die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Bescheinigung gilt jeweils befristet für drei Monate. Wir stellen Ihnen diese dann entweder per E-Mail oder ins Online-Postfach zu.
Für Betriebe, die eine Präqualifizierungsstelle (PQ–Stelle) beauftragt haben, die Nachweise entsprechend den Anforderungen der VOB vorzuhalten, erfolgt ein direkter Austausch mit regelmäßiger Aktualisierung.
Die Abofunktion können Sie formlos per E-Mail an info(at)malerkasse.de beantragen oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.
Digital abrufbar über meine malerkasse
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