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 Portrait
Wir stellen uns vor


Maler und Lackierer haben einen abwechslungsreichen Alltag. Das Handwerk bringt es mit sich, dass Produktions- und Arbeitsstätten oft wechseln. Das macht den Beruf interessant, führt aber auch zu Problemen:
Viele Maler und Lackierer können die sechs Monate "Wartezeit" im gleichen Betrieb nicht erfüllen, die der Gesetzgeber vor dem Jahresurlaub vorschreibt.

Kein Arbeitnehmer soll aber auf seinen Urlaub verzichten. Genauso wenig kann es einem Arbeitgeber zugemutet werden, einem Mitarbeiter schon nach sechs Monaten im Betrieb einen vollen Jahresurlaub zu finanzieren.
Ausfallzeiten und häufiger Arbeitgeberwechsel führen zu Nachteilen und zu niedrigeren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Altersrente, bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

Um diese Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszugleichen und das Maler- und Lackiererhandwerk attraktiv zu halten, haben die Tarifpartner 1972 die Urlaubskasse (uk) und 1975 die Zusatzversorgungskasse (zvk) ins Leben gerufen.
 zur Zusatzversorgungskasse
 zur Urlaubskasse

Die Zusatzversorgungskasse ist rechtlich ein Versicherungsunter-nehmen und gewährt als Pensionskasse im Alter oder für den Fall der Invalidität Zuzahlungen zur gesetzlichen Rente. Die Gemeinnützige Urlaubskasse gewährleistet in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins den bezahlten Urlaub in unserer Handwerksbranche. Zur Erfüllung unserer Aufgaben arbeiten für beide Unternehmen rund 150 Mitarbeiter.

Beide Kassen sind gemeinsam von den Arbeitgebern (vertreten durch den Bundesverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks und seine Landesverbände) und Arbeitnehmern (vertreten durch die IG BAU) getragene Einrichtungen.

Weil der Bundesarbeitsminister die tariflichen Vereinbarungen zu den Kassen für allgemeinverbindlich erklärt hat, gelten sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handwerk.


uk und zvk sorgen dafür, dass die Arbeitnehmer im Tarifvertrag vereinbarte Leistungen erhalten - unabhängig von der Situation des Arbeitgebers.
Sie sichern den Jahresurlaub und unterstützen Rentner und berufs- oder erwerbsunfähig gewordene Maler und Lackierer mit einem Zuschuss zur staatlichen Versorgung.

Vom Betrieb werden tariflich festgesetzte Beiträge für jeden Arbeitnehmer an die Kassen gezahlt. Diese verwalten die Gelder, vermehren sie durch gezielte Anlage und zahlen sie als Erstattungen an die Betriebe oder Rentner aus.

Die Kassen sind also für alle Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner ein echtes Plus: Sie sichern ein solides, gerechtes und attraktives Miteinander im Maler- und Lackiererhandwerk. Und sie erwirtschaften Jahr für Jahr Zinserträge, die allen zugute kommen: durch größere Sicherheit und höhere Zuschüsse für jeden Einzelnen.

info@uk-maler.de


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Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.
Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG
John-F.-Kennedy-Straße 6 - Postfach 2649 - 65016 Wiesbaden - Tel 0611/7630-0 - Fax 0611/7630-298