In der Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG sind alle Arbeitnehmer versichert, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland) in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Als Nachweis gelten die Lohnnachweiskarten für gewerbliche Arbeitnehmer, Beschäftigungsnachweise für technische und kaufmännische Angestellte.
Übersicht
I. Welche Beihilfen werden gezahlt? II. Wann tritt der Versorgungsfall ein? III. Welche Zeiten gelten als Wartezeiten? IV. Wann ist die Wartezeit erfüllt? V. Wann kann die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft beantragt werden? VI. Was ist wichtig für die Antragstellung? VII. Wie hoch ist die Beihilfe?
Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.
Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG
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