Die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (uk) besteht in der Rechtsform eines eingetragenen Vereines. Dieser wurde 1971 gegründet, um strukturbedingte Nachteile dieses Wirtschaftszweiges auszugleichen.
Die Kasse betreut zur Zeit fast 42.000 Betriebe und rund 86.000 aktive gewerbliche Arbeitnehmer sowie rund 18.000 aktive kaufmännische & technische Angestellte. Träger der Einrichtung sind der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und seine Landesverbände sowie die Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt.
Rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen im Maler- und Lackiererhandwerk sind die zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden geschlossenen Tarifverträge sowie die gesetzlichen Regelungen. Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gelten die Tarifverträge für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Geltungsbereiches.
Die Leistungen der uk
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| | Urlaubsentgelt |
| | zusätzliches Urlaubsgeld |
| | Vortrag bei erstmaliger Teilnahme am Verfahren |
| | Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei |
| | - Krankheit |
| | - Mutterschutz |
| | - Wehrübung |
| | - schlechter Witterung |
| | - Weiterbildung |
| | - Ausübung von Ehrenämtern |
| | - Kurzarbeit |
| | Zahlung in Sonderfällen bei |
| | - Grundwehrdienst |
| | - Berufswechsel |
| | - Auswanderung |
| | - Rente oder Erwerbsunfähigkeit |
| | - Wechsel ins Angestelltenverhältnis |
| | - Tod (Leistung an Erben) |
| | Entschädigungszahlungen direkt an Arbeitnehmer |
Zahlen zur Urlaubskasse aus dem Geschäftsbericht 2007