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 Datenübermittlung
Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung

Betriebe des Malerhandwerks, die Lohn- und Gehaltskonten maschinell führen, übermitteln ihre Daten im Bereich der Sozialversicherung in der Regel auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder per Datenfernübertragung.
Auch die Daten für die Sozialkassen des Malerhandwerks können auf maschinell lesbaren Datenträgern oder per Datenfernübertragung übermittelt werden, wenn

  • das EDV-Verfahren mit den Sozialkassen vereinbart wird
  • die verwendete Software oder das beauftragte Rechenzentrum (beides muss bei den Sozialkassen des Malerhandwerks zugelassen sein) namentlich mitgeteilt wird

Möglichkeiten zur Datenübermittlung sind:

 Online-Service
 Anmeldung zum Online-Service

 Datenübermittlung über Internet
 Antrag Teilnahme Datenübermittlung über Internet

 DATEV
 Antrag Datenübermittlung über DATEV


Zur Datenübermittlung der UK-Maler ...



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Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.
Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG
John-F.-Kennedy-Straße 6 - Postfach 2649 - 65016 Wiesbaden - Tel 0611/7630-0 - Fax 0611/7630-298