Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung
Betriebe des Malerhandwerks, die Lohn- und Gehaltskonten maschinell führen, übermitteln ihre Daten im Bereich der Sozialversicherung in der Regel auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder per Datenfernübertragung.
Auch die Daten für die Sozialkassen des Malerhandwerks können auf maschinell lesbaren Datenträgern oder per Datenfernübertragung übermittelt werden, wenn
das EDV-Verfahren mit den Sozialkassen vereinbart wird
die verwendete Software oder das beauftragte Rechenzentrum (beides muss bei den Sozialkassen des Malerhandwerks zugelassen sein) namentlich mitgeteilt wird
Möglichkeiten zur Datenübermittlung sind:
Online-Service Anmeldung zum Online-Service
Datenübermittlung über Internet Antrag Teilnahme Datenübermittlung über Internet
Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.
Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG
John-F.-Kennedy-Straße 6 - Postfach 2649 - 65016 Wiesbaden - Tel 0611/7630-0 - Fax 0611/7630-298